Gebrauchte Microsoft-Volumenlizenzen im B2B-Großhandel.
Hanseatic Pixel UG kauft surplus Volumenlizenzen von Unternehmen auf und gibt sie an IT-Distributoren, Systemhäuser und Reseller weiter — audit-sichere Dokumentation, pan-europäisches Netzwerk, bis zu 70 % günstiger als Neuware.
Wer wir sind.
Hanseatic Pixel UG ist ein B2B-Großhandel für Microsoft-Volumenlizenzen mit Sitz in der Hamburger HafenCity.
Hanseatic Pixel UG wurde Anfang 2026 von Ömer Bingöl gegründet. Wir konzentrieren uns auf pan-europäische Beschaffung gebrauchter Microsoft-Volumenlizenzen — EA, Open Value, Select — und beliefern Distributoren und Systemhäuser mit konstantem Supply.
Vier Schritte vom Lot zum Reseller.
Strukturierter B2B-Großhandel mit lückenloser Dokumentation — vom ersten Kontakt bis zur audit-sicheren Übergabe.
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01
Anfrage
Sie schreiben uns kurz, welche Produkte und welche Stückzahlen Sie benötigen — Microsoft-Produkt, Version, Volumen.
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02
Beschaffung
Wir prüfen unseren Bestand und unser EU-Beschaffungsnetz. Rückmeldung mit verbindlichem Angebot in der Regel innerhalb 24 Stunden.
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03
Dokumentation
Je Lot erhalten Sie das vollständige Fünf-Dokumente-Paket: Herkunft, Deinstallation, Transfer, Ankaufvertrag, Zertifikat.
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04
Übergabe
Lizenzen werden übertragen, Dokumentation digital übergeben — weitergabefähig für Ihre Endkunden-Audits.
Was wir anbieten.
Ein kompakter Überblick. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Leistungsseite.
Volumenlizenzen in Großmengen
Windows Server, SQL Server, Office LTSC, Exchange, SharePoint, Project, Visio, CALs und System Center — als EA-, Open-Value- und Select-Lizenzen, alle aktuellen und Vorgängerversionen.
Reiner B2B-Großhandel
Ausschließlich für Distributoren, Systemhäuser und Reseller — kein direktes Endkundengeschäft, kein Kanalkonflikt. Rahmenverträge und Staffelpreise auf Anfrage.
Audit-sichere Dokumentation
Je Transaktion ein vollständiges Fünf-Dokumente-Paket: Herkunftsnachweis, Deinstallationsbestätigung, Transferprotokoll, Ankaufvertrag und Lizenzübertragungszertifikat — EU-konform nach § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG.
Dreifach höchstrichterlich bestätigt — stabile Rechtslage seit 2012.
EuGH, BGH und CAT London haben den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen eindeutig legitimiert. Die November-2025-Bestätigung des CAT ist die jüngste in einer langen Reihe.
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03 · 07 · 2012EuGH Luxemburg — C-128/11
UsedSoft v. Oracle.
Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für per Download vertriebene Lizenzen. Weiterverkauf rechtmäßig bei EU-Erstvermarktung mit Zustimmung, angemessenem Entgelt und zeitlich unbegrenztem Recht.
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2013 + 2014BGH Karlsruhe — I ZR 129/08 + I ZR 8/13
Volumenlizenzen sind aufspaltbar.
Der BGH überträgt das EuGH-Urteil ins deutsche Recht und bestätigt: Das Aufspalten von Volumenlizenzen in Einzellizenzen und deren separater Weiterverkauf ist rechtlich zulässig.
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11 · 2025CAT London — [2025] CAT 75
ValueLicensing v. Microsoft.
UK Competition Appeal Tribunal: Microsoft-EA-Klauseln können den Weiterverkauf perpetueller Lizenzen (Office, Windows Server u. a.) nicht wirksam untersagen.